Unser Engagement für globale Nachhaltigkeit
Wir bekennen uns zu den höchsten Standards der globalen ökologischen Nachhaltigkeit, um ein besseres Leben, eine bessere Welt zu schaffen. 2017 formulierte die Panasonic Corporation die Panasonic Environmental Vision 2050, um unsere eigenen Initiativen zur Reaktion auf die Erwartungen und Anforderungen unserer Interessengruppen festzulegen. Gemäß der Umweltvision 2050 arbeitet Panasonic Industry Europe an der Schaffung und effizienteren Nutzung von Energie, die über den Energieverbrauch hinausgeht, und strebt eine Gesellschaft mit einem nachhaltigeren Lebensstil an. Wir entwickeln Technologien zur Verbesserung der Energiesparleistung von Produkten und innovieren Herstellungsverfahren, um den Energieverbrauch zu senken. Darüber hinaus bauen wir das Geschäft mit Energieerzeugung und -speicherung aus, um zu neuen sozialen Systemen wie einer Wasserstoffgesellschaft beizutragen und den Einsatz sauberer Energie zu erhöhen.
Um die effektive Nutzung von Ressourcen zu fördern, strebt Panasonic Industry Europe die nachhaltige Nutzung von Ressourcen durch Produktrecycling an. Unsere Fabriken in Japan und Belgien sind die ersten beiden Fabriken von Panasonic, die erfolgreich CO2-emissionsfrei geworden sind. Dies wurde durch die Installation von Stromerzeugungssystemen für erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windkraftanlagen erreicht, die 100% erneuerbaren Strom beziehen und CO2-Guthaben verwenden, um die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen auszugleichen.
In unserem Hauptgeschäftssitz in Ottobrunn suchen wir ständig nach neuen und innovativen Wegen, um unsere täglichen Umweltauswirkungen durch den Einsatz moderner technologischer Lösungen zu reduzieren. Ab September 2020 unternimmt Panasonic Industry Europe einen weiteren Schritt in Richtung Panasonic Environmental Vision 2050, indem 580 Photovoltaikmodule vom Typ „HIT N325“ auf dem Dach des Hauptgeschäftssitzes installiert werden. Ab Oktober 2020 werden diese Solarmodule 100% des Energieverbrauchs unserer Aktivitäten in Ottobrunn produzieren.
Büroinnovationen
- LED-Beleuchtung
- Gemeinsame Druckstationen zur Verringerung des Papierabfalls
- Küchen mit wiederverwendbaren Bechern und Besteck, um die Verwendung von Kunststoff zu verhindern
- Ladestationen für Elektroautos
Energieerfassung
- Installation von Messgefäßen und Leistungsmessgeräten
- Erfassung des Energieverbrauchs und Identifizierung von Verbesserungspotentialen
- Streben nach Reduzierung des CO2-Fußabdrucks
Zukunftspläne
- PV-Anlage auf dem Dach
- Installation zusätzlicher Ladestationen für Elektroautos, E-Bikes und E-Scooter
Unternehmensethik
Panasonic Industry Europe bekennt sich nachdrücklich zu ethischem Verhalten, wie es in der Philosophie unseres Gründers Konosuke Matsushita beschrieben ist, und macht Menschenrechte und Sicherheit zu einem Bestandteil der Tradition von Panasonic.
Unser 1992 erstmals festgelegter „Verhaltenskodex“ bringt die grundlegende Geschäftsphilosophie von Panasonic in Form klarer, praktischer Richtlinien zum Ausdruck. Ziel ist es, den grundlegenden Ansatz des Unternehmens zur Reaktion auf soziale Anforderungen in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) global an alle Mitarbeiter und Geschäftspartnern weiterzugeben.
Um diese Tradition der Geschäftsethik allen innerhalb und außerhalb der PIEU-Gruppe klar zu machen, veröffentlichen wir regelmäßig unsere Aktivitäten im Rahmen des Compliance-Programms. Dies geschieht, um die Struktur unseres ethischen Umfelds zu klären und seine Erhaltung und Verbreitung auf unternehmensweiter Basis zu ermöglichen.
Industrieverbände
Die aktive Teilnahme an relevanten Industrieverbänden und lokalen Behörden ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Compliance-Richtlinie. In den jeweiligen Ausschüssen werden relevante rechtliche Informationen weitergegeben und ausgetauscht, aber auch industrielle Absichten und Meinungen werden an gesetzgebende Körperschaften weitergegeben.
Compliance
PRODUKTKONFORMITÄT
Die Panasonic Group ist sich der verschiedenen Beschränkungen bewusst, die durch die europäische, nationale und internationale Gesetzgebung auferlegt werden. Das Hauptanliegen in Europa ist derzeit die Einhaltung der unten aufgeführten Richtlinien und Vorschriften. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Altfahrzeuge (ELV) (Richtlinie 2000/53/EG)
- Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) (Richtlinie 2011/65/EG, 2015/863/EG)
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) (Richtlinie 2012/19/EU)
- Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Verordnung 1907/2006/EG)
-
Persistente organische Schadstoffe (POP) (Verordnung 2019/1021/EG)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen hat die Panasonic Group eigene, strengere Ziele für Produkte und Beschaffung festgelegt. Im Rahmen unserer umweltfreundlichen Beschaffungsaktivitäten benötigen und unterstützen wir unsere eigenen Fabriken und Lieferanten, um ein Umweltmanagementsystem einzurichten und das Ressourcenrecycling, die Erhaltung der Wasser- undamp; Biodiversität sowie die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu beschleunigen. Wir fordern unsere Lieferanten außerdem auf, die Richtlinie zur Verwendung von Chemikalien „Panasonic Chemical Substance Management Rank Guideline for Products“ einzuhalten, die die Verwendung bestimmter chemischer Substanzen einschränkt, die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherstellt und deren Umweltbelastung verringert. Weitere Details und Informationen finden Sie auf unserer Seite Green Procurement (Grüne Beschaffung).
ELV-Konformität (Richtlinie 2000/53/EG)
Die Richtlinie über Altfahrzeuge (End of Life Vehicles) zielt darauf ab, die Abfallmenge von Fahrzeugen zu verringern, die Demontage und das Recycling umweltfreundlicher zu gestalten und die Wiederverwendung, das Recycling und die Rückgewinnung von Altfahrzeugen und ihren Komponenten zu verbessern.
Gemäß der Richtlinie über Altfahrzeuge enthalten alle von der Panasonic Industry Europe GmbH und der Panasonic Electric Works AG verkauften KFZ-Komponenten kein Blei, Quecksilber, Cadmium oder Chrom VI, das über den zulässigen Höchstkonzentrationswerten liegt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Richtlinie über Altfahrzeuge Anhang II angegeben und ausgenommen.
Aktivitäten zur RoHS-Konformität (Richtlinie 2011/65/EG, 2015/863/EG)
Panasonic hat freiwillig unternehmensweite interne Grenzwerte festgelegt, die strenger sind als die in der europäischen RoHS-Richtlinie festgelegten. Unser Chemikalienmanagementsystem erfordert Erklärungen unserer Lieferanten sowie regelmäßige analytische Nachweise, entweder durch den Lieferanten oder durch uns. Basierend auf diesen Ergebnissen stellen wir sicher, dass alle unsere Produkte der RoHS-Richtlinie und den internen Standards von Panasonic entsprechen.
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) wird in jedem EU-Mitgliedstaat einheitlich durchgesetzt und beschränkt derzeit die Verwendung von 10 gefährlichen Substanzen in verschiedenen Arten von elektronischen und elektrischen Geräten* (EEE).
Die 10 eingeschränkten RoHS-Substanzen und die nach Gewicht tolerierten maximalen Konzentrationswerte in homogenem Material sind:
- Blei (0,1%)
- Quecksilber (0,1%)
- Cadmium (0,01%)
- Chrom VI (0,1%)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1%)
- Polybromierter Diphenylether (PBDE) (0,1%)
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1%)
- Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1%)
- Dibutylphthalat (DBP) (0,1%)
- Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1%)
Diese 10 RoHS-Substanzen sind nach Unternehmensrichtlinien innerhalb der gesamten Panasonic Group verboten. Panasonic Industry und Panasonic Electric Works ergreifen kontinuierliche Maßnahmen, um die RoHS-Konformität durch etablierte Umweltprozesse sicherzustellen und den Chemikaliengehalt durch Analyse zu untersuchen (Green Procurement).
* Einzelheiten finden Sie in Anhang I - Produktkategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die RoHS-Richtlinie fallen.
Anhang I - Produktkategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die RoHS-Richtlinie fallen (2011/65/EG, 2015/863/EG)
- Große Haushaltsgeräte
- Kleine Haushaltsgeräte
- Computer- und Kommunikationsausrüstung
- Unterhaltungselektronik
- Beleuchtung
- Power Tools
- Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
- Medizinische Geräte und Ausrüstung**
- Überwachungs- und Steuergeräte**
- Automatische Spender
- Andere Elektro- und Elektronikgeräte, die von keiner der oben genannten Kategorien abgedeckt werden.
** Die Konformitätsfrist für Produkte der Kategorien 8 undamp; 9 für RoHS-Phthalatbeschränkungen (2015/863/EG) endet am 22. Juli 2021
KONFORMITÄT MIT DER WEEE-RICHTLINIE (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) (RICHTLINIE 2012/19/EU)
Die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) enthält Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch
- Verhinderung der Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte als Abfall
- Minimierung der Verbreitung gefährlicher Substanzen wie Quecksilber und
- Förderung der umweltverträglichen Verwertung, des Recyclings und der Wiederverwendung solcher Abfälle.
Seit dem 15. August 2018 hat die Richtlinie einen „offenen Geltungsbereich“, d.h. alle elektrischen und elektronischen Geräte, die unter die Definition von Elektro- und Elektronikgeräten in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a fallen, fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie und werden in die 6 Kategorien in Anhang III eingestuft.
Die WEEE-Richtlinie wendet das Konzept der (erweiterten) Herstellerverantwortung an und macht die Hersteller am Ende der Lebensdauer der Produkte, d.h. wenn sie zu Abfall werden, für ihre Produkte verantwortlich.
Panasonic als Elektronikhersteller
- gewährleistet die Registrierung und regelmäßige Berichterstattung an die nationalen Recycling-Systeme der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte,
- finanziert die effektive und umweltverträgliche Sammlung und das Recycling dieser Elektro- und Elektronikgeräte, wenn sie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden.
ANHANG III
KATEGORIEN VON EEE, DIE VON DER RICHTLINIE 2012/19/EU ABGEDECKT WERDEN
- Temperaturaustauschausrüstung
- Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100cm2
- Lampen
- Großgeräte (Außenmaße größer als 50cm), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Haushaltsgeräte; IT- und Telekommunikationsausrüstung; Unterhaltungselektronik; Leuchten; Geräte zur Wiedergabe von Ton oder Bild, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte; medizinische Produkte; Überwachungs- und Steuerinstrumente; automatische Spender; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. Diese Kategorie umfasst keine Geräte der Kategorien 1 bis 3. - Kleingeräte (keine Außenmaße größer als 50cm), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Haushaltsgeräte; Unterhaltungselektronik; Leuchten; Geräte zur Wiedergabe von Ton oder Bild, Musikausrüstung; elektrische und elektronische Werkzeuge; Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte; medizinische Produkte; Überwachungs- und Steuerinstrumente; automatische Spender; Geräte zur Erzeugung elektrischer Ströme. Diese Kategorie umfasst keine Geräte der Kategorien 1 bis 3 und 6. - Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße größer als 50 cm).
EN L 197/58 Amtsblatt der Europäischen Union 24.7.2012
PIEU hat effektive Prozesse implementiert, um eine genaue Produktklassifizierung, Kennzeichnung und Verfügbarkeit von Recyclingdaten zu ermöglichen.
Nachhaltigkeitsdatenbuch
Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Nachhaltigkeitsmanagements veröffentlicht Panasonic das Nachhaltigkeitsdatenbuch, um unsere Initiativen für Gesellschaft und Umwelt sowie jährliche relevante Daten vorzustellen.
Die neuesten Informationen finden Sie auf der Website der Panasonic Corporation.